Die Zusatzkrankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nur einen Teil der Kosten für Zahnersatz. Für Kronen und Brücken übernehmen die Kassen 50 bis 65 Prozent. Weitere 20 bis 30 Prozent der Gesamtkosten lassen sich durch eine Zahnzusatzversicherung abdecken. Darüber hinaus deckt eine Zahn - Zusatzversicherung auch bei Leistungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenkassen fehlen wie z.B. bei Implantaten oder Keramikverblendungen.
Behandlungen bei Heilpraktikern sind ebenfalls nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen enthalten. Auch hier übernimmt eine entsprechende Zusatzversicherung einen Teil der Behandlungs- und Medikamenten-Kosten.
Ebenso absichern lassen sich Kosten für Brillen- und Kontaktlinsen sowie weitere Hilfsmittel, bei denen die Kassen lediglich einen Grundbetrag zahlen.
Vorteile für verschiedene Bereiche im Überblick
Ambulante Behandlung:
- Zahlungen bei Brillen und Kontaktlinsen
- Behandlung beim Heilpraktiker
- Auslandsreisekrankenversicherung mit Rücktransport
- Zahlung bei Kur
Stationäre Behandlung:
- Ein- bzw. Zweibettzimmer
- Chefarztbehandlung
- Freie Krankenhauswahl
Zahnärztliche Behandlung:
- Zuzahlung bei Zahnersatz und Inlays
Tagegelder:
- Kranken-Tagegelder (Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall erhalten Sie ein Krankentagegeld ab dem vereinbartem Zeitpunkt)
- Krankenhaus Tagegeld
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