Rechtschutzversicherung

Recht darf keine Kostenfrage sein

Jährlich gibt es über 5 Millionen Zivil- und Strafverfahren, gleichzeitig steigen die Kosten für gute Anwälte und die Gerichte weiter. Daher kommt es meist schon bei kleinen Streitwerten zu hohen Kosten für das Gerichtsverfahren.

Beispiel:

Vor Gericht wird gestritten ob ein defekten Fernsehgerät vom zurückgenommen werden muss. Streitwert und Kaufpreis: 1.023 EUR

Kosten bis in die zwei Instanz: 1.703 EUR

Oftmals ist es nicht die Frage ob jemand Recht hat oder nicht, die einen Fall entscheiden, sondern welche Partei den längeren Atem und die größeren finanziellen Mittel hat. So ist es in der Unternehmenslandschaft schon fasst üblich, einen kleinen Mitbewerber so lange in gerichtliche Auseinandersetzungen zu verwickeln, bis ihm das Geld ausgeht.

Was bereits kleine Unternehmen hart trifft, trifft den Verbraucher noch härter. Stellen Sie sich vor Sie reklamieren Ihre Spülmaschinen und der Hersteller weigert sich den Schaden zu begleichen (ähnlich obigem Beispiel). Vor Gericht können Sie nicht gehen, da Ihnen das Geld für einen Rechtsstreit fehlt.

Rechtsschutz ist Kostenschutz

Nicht immer muss die Initiative von Ihnen ausgehen, die einen Rechtsstreit nötig machen. Denken Sie nur an eine nicht fristgemäß Kündigung Ihres Arbeitgebers, weil ihm Ihre Nase nicht passt oder ein Unfall in den Sie verwickelt werden, der andere Teilnehmer ab kein Schmerzensgeld zahlen will.

Nicht selten geht es bei solchen Belangen um hohe Beträge und ganze Existenzen. Ist es erst einmal soweit gekommen, wünscht man sich den Rechtsschutz herbei.

Kosten die von Versicherern übernommen werden

Der private Rechtsschutz übernimmt zunächst die Kosten die Ihnen durch die Beautragung eines entsprechenden Rechtsanwalts entstehen. Des weitern werden auch die Kosten für das Gericht, Zeugen, Gutachter, Sachverständige oder auch sog. Steueranwälte übernommen.

Wenn es nötig ist, wird auch ein Korrespondenz-Anwalt gezahlt, wenn beispielsweise Ihre Rechte im Ausland vertreten werden müssen. Auch die Reisekosten zum ausländischen Gericht werden meist übernommen.

Wie läuft die Inanspruchnahme mit einer Rechtsschutzversicherung ab?

Zunächst müssen Sie Ihrem Versicherer mitteilen, was genau passiert ist. Üblicherweise sprechen Sie bereits bei diesem Gespräch mit einem Rechtsanwalt des Versicherers, der den Fall einschätzen kann.

Je nach dem um welche Höhe es beim Streitwert geht, wird er direkt eine Deckungszusage für Ihren Rechtsschutz erteilen oder nach firmeninterner Rücksprache eine Deckungszusage übermitteln. Mit dieser Deckungszusage können Sie dann einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Die Kosten werden dann üblicherweise zwischen dem Versicherer und dem Rechtsanwalt abgerechnet, so dass Sie hiermit keinen Verwaltungsaufwand mehr haben.

Beginn des Rechtsschutzes

Die private Rechtsschutzversicherung gehört aktuell neben der Privathaftpflichtversicherung zu den Versicherungen, die am meisten Zahlungen wegen Versicherungsfällen leistet.

Um den Missbrauch dieser leistungsstarken Versicherung auszuschließen, müssen Sie ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung mit Wartezeiten rechnen. Üblicherweise beträgt die Wartzeit, die nur für einige Sparten gilt, 3 Monate und wird gerechnet ab dem technischen Beginn der Versicherung, also ab Zahlungszeitraum.

Was ist versichert?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in Folgen Sparten Kosten:

  • Schadensersatz- Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht

Welche Ausschlüsse gibt es?

Allgemeine Ausschlüsse können Streiks, Aussperrungen oder Krieg sein. Oder auch Naturereignisse wie Erdbeben etc.

Spezialgebiete des öffentlichen Rechts wie Steuer- und Abgabenrecht etc.

Interne Rechtsverhältnisse im Betrieb oder in Familien des Versicherungsnehmers, beispielsweise Familien- oder Erbrecht. Hier ist nur die Beratung möglich

Außerdem sind natürlich alle Folgen die aus kriminelles Handeln des Versicherungsnehmers schließen lassen nicht versichert.

Welche Deckungen kann man wählen?

In erster Linie hängt das von den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Anbieters ab, allgemein werden aber folgende Rechtsschutzarten fast flächendeckend angeboten:

  • Privat-Rechtsschutz
  • Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz

Rechtsschutz ja oder nein?

Die Rechtsschutzversicherung macht sich wie alle Versicherungen nur dann bezahlt, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, andernfalls entstehen nur Kosten. Allerdings sind gerichtliche Auseinandersetzungen hierzulande derartig teuer, dass eine Finanzierung aus eigener Tasche sehr teuer ist.

Daher ist ein Abschluss einer günstigen Rechtsschutzversicherung zu günstigen Beiträgen durchaus sinnvoll. Online haben Sie kostenlos und unverbindlich einen Rechtsschutzversicherung Vergleich zu machen und so völlig anonym die entsprechenden Top-Anbieter zu ermitteln.

Prüfen Sie daher immer das angebotene Preis-Leistungsverhältnis zum Beispiel auf VersicherungscheckRechtsschutz Versicherungsvergleich