Private Pflegeversicherung
Bei Abschluss einer privaten Pflegeversicherung richten sich die Beiträge nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden. Arbeitnehmer erhalten hierzu einen Arbeitgeberzuschuss von bis zu 50 % des Beitrages, das sind ca. € 225,-- (gemäß gesetzlicher Höchstgrenze § 257/SGB V). Jedoch kann die Höhe des Arbeitgeberzuschusses regional differieren. Hingegen sind die Leistungen der Pflegepflichtversicherung gesetzlich vorgegeben und bei allen Unternehmen gleich. Wem das nicht reicht, kann eine Pflegezusatzversicherung abschließen. Fast jede Gesellschaft bietet dazu spezielle Angebote.
Vorsorge-Tarife
Bei dieser Variante wird Alter der Beitrag um einen festen Betrag oder einen vereinbarten Prozentsatz gesenkt. Da Angestellte arbeitgeberzuschussfähig sind, ist dies besonders für sie interessant. Wer allerdings die Versicherung oder zurück in die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, verliert trotz Beitragszahlung seine Ansprüche. Seit dem 01.01.2000 muss lt. Gesundheitsreformgesetz bei Abschluss einer privaten Kranken-Vollversicherung ein Beitragszuschlag von 10 % auf bestimmte Tarife gezahlt werden, der zwecks Beitragsentlastung im Alter gespart wird.
Kurtarife
Im Normalfall übernimmt der Rentenversicherungsträger Kurkosten. Zum Beispiel Selbständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung sind, können mittels eines speziellen Kurtarifs Kurleistungen absichern.